Schulanmeldung 2025
Liebe Eltern unserer zukünftigen Fünftklässler/-innen,
wir freuen uns sehr, dass Sie Ihr Kind am Schlossgymnasium anmelden möchten.
Ab dem 24.02.2025 finden Sie hier einen Link zum Online-Aufnahmeantrag.
Diesen können Sie dann am PC oder am Smartphone ausfüllen und anschließend direkt ausdrucken.
Abgabe folgender Unterlagen
Um die Schulanmeldung abzuschließen, müssen folgende Unterlagen persönlich im Sekretariat (1. Stock, Zimmer 103) abgegeben werden:
- Online-Aufnahmeantrag – ausgedruckt und von beiden Sorgeberechtigten unterschrieben
- Kopie der Geburtsurkunde, des Personalausweises, des Reisepasses oder eines anderen Identitätsnachweises
- Blatt 2 und 3 der Grundschulempfehlung im Original und ggf. das Ergebnis des Potenzialtests im Original.
- Bestätigung der Grundschule über den Nachweis der Masernimpfung im Original oder Kopie des Impfpasses
- ggf.: Nachweis des Sorgerechts bei getrenntlebenden Erziehungsberechtigten
- ggf.: Bei Kindern, die sich für den bilingualen Zug entscheiden, bitten wir eine Kopie der Halbjahresinformation beizulegen
Den Aufnahmeantrag und die oben genannten Unterlagen können Sie vom 10. - 13. März 2025 zu folgenden Uhrzeiten abgeben:
Montag | 10.03.2025 | 08:00 Uhr – 12:00 Uhr | 14:00 Uhr – 17:00 Uhr |
Dienstag | 11.03.2025 | – | 14:00 Uhr – 17:00 Uhr |
Mittwoch | 12.03.2025 | 08:00 Uhr – 12:00 Uhr | – |
Donnerstag | 13.03.2025 | 08:00 Uhr – 12:00 Uhr | – |
Die Reihenfolge der Anmeldung ist für die Aufnahme nicht entscheidend.
Eine endgültige Aufnahme kann erst nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens (ca. Mitte Mai 2025) erfolgen.
Die Anwesenheit Ihres Kindes ist dabei nicht erforderlich.
Weitere Informationen
Weitere Informationen für die neuen Klassen 5 gibt es unten auf der Seite des Infotages.
Ausnahmefall – persönliche Anmeldung
Eltern, die nicht über die technischen Voraussetzungen zum Ausfüllen des Online- Aufnahmeantrages verfügen, können ihr Kind auch persönlich zu den oben genannten Zeiten anmelden. Die Anwesenheit Ihres Kindes ist dabei nicht erforderlich.